Die Geschichte des Grapefruitkernextrakts ist noch nicht so alt. 1980 soll der amerikanische Wissenschaftler Dr. Harich durch Zufall auf die vielfältigen Eigenschaften der Grapefruitkerne und -schalen gestoßen sein – ganz banal in seinem Garten: Auf seinem Komposthaufen verrotteten diese nur sehr langsam. „Warum ist das so?“ Diese Frage ließ den Mediziner nicht mehr los, und in zahlreichen Versuchsreihen gelang es ihm schließlich, einen Extrakt herzustellen. Das war die Geburtsstunde des sogenannten Grapefruitkernextrakts. Nachdem sich Grapefruitkernextrakt im Ursprungsland USA etabliert hatte, dauerte es noch einige Jahre, bis die Kunde davon auch nach Deutschland vordrang.
Aktuelle Entwicklungen
Alkoholhaltige Extrakte
Seit einiger Zeit findet man auch Extrakte, die als Hauptzutat Alkohol enthalten. Diese sind leicht daran erkennbar, dass Alkohol an erster Stelle in der Zutatenliste auf dem Etikett steht. Es ist wichtig zu wissen, dass alle bis dato veröffentlichten Erfahrungsberichte, Bücher, Studien etc. ausschließlich mit alkoholfreien Grapefruitkernextrakten gemacht wurden. Man kann diese positiven Ergebnisse also keinesfalls auf alkoholhaltige Extrakte übertragen. Zudem sollte man diesen alkoholischen Zubereitungen sehr kritisch gegenüberstehen, da diese weder für Kinder und Jugendliche, Schwangere noch für Menschen mit Alkoholproblemen empfehlenswert sind.
Bundesinstitut warnte vor Konservierungsmitteln in einigen Extrakten
Grapefruitkernextrakte (GKE) sollten keine Pestizidrückstände enthalten und am besten aus biologischem Anbau stammen. Besonders wichtig ist, dass die Zubereitungen frei von Konservierungsmitteln und sonstigen Verunreinigungen sind. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) rät zur Vorsicht: Einige Produkte können Benzethoniumchlorid enthalten und Hautreizungen sowie andere Beschwerden verursachen. Das Institut weist darauf hin, dass Benzethoniumchlorid in Lebensmitteln nicht zugelassen ist und somit auch Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugesetzt werden darf. Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, aber auch Nahrungsergänzungsmittel, die Benzethoniumchlorid enthalten, dürfen deshalb nicht in den Verkehr gebracht werden. Dem BgVV wurden über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker bereits einzelne Fälle unerwünschter Wirkungen nach äußerer und innerer Anwendung von Grapefruitkernextrakten gemeldet. Deshalb muss vor Grapefruitkernextrakten, die Benzethoniumchlorid, Benzalkoniumchlorid oder Triclosan enthalten, grundsätzlich abgeraten werden. Qualitativ hochwertiger Grapefruitkernextrakt wird heute nicht mehr aus den USA importiert, sondern direkt in Deutschland unter Einhaltung strengster pharmazeutischer und hygienischer Anforderungen hergestellt.